Sehr geehrtes Mitglied, liebe Eltern unserer Jugendmitglieder, wir laden Sie / Dich herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, den 23. April 2018, um 20 Uhr in unser Clubhaus, In der neuen Lach 15, in Dreieich-Sprendlingen ein.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder
- Jahresberichte
- 1. Vorsitzender (Amt z.Zt. nicht besetzt) erfolgt durch 2. Vorsitzenden
- Vereinsrechner (Kassenbericht 2017 und Haushaltsplan 2018)
- Kassenprüfer
- Jugendvorstand / Jugendkoordinator
- Bericht Verwaltungsrat
- Aussprache über die vorangegangenen Jahresberichte
- Entlastungen: Vorstand, Verwaltungsrat und Kassenprüfer
- Änderung der Satzung § 9 Vorstand
- ALT:
- Der Vorstand besteht aus:
- dem/r 1. Vorsitzenden
- dem/r 2. Vorsitzenden (gleichzeitig Vereinsrechner/in)
- dem/r Schrift- und Protokollführer/in
- dem/r Sportlichen Leiter/in
- dem/r Spielausschussvorsitzenden/in
- dem/r Jugendleiter/in
- dem/r Pressewart/in
- Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
- Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind:
- der/die 1. Vorsitzende
- der/die 2. Vorsitzende (gleichzeitig Vereinsrechner/in)
- der/die Schrift- und Protokollführer/in.
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt für zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
- Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
- Der Vorstand besteht aus:
- NEU:
- Der Vorstand besteht aus:
- dem/r 1. Vorsitzenden
- dem/r 2. Vorsitzenden
- dem/r Vereinsrechner/in
- dem/r Schrift- und Protokollführer/in
- dem/r Sportlichen Leiter/in
- dem/r Spielausschussvorsitzenden/in
- dem/r Jugendleiter/in
- dem/r Pressewart/in
- Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
- Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind:
- der/die 1. Vorsitzende
- der/die 2. Vorsitzende
- dem/r Vereinsrechner/in
- der/die Schrift- und Protokollführer/in.
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt für zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
- Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
- Der Vorstand besteht aus:
- ALT:
- Genehmigung zur Übernahme Sportplatz „In der neuen Lach“ von Stadt Dreieich
- Neuwahlen:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Vereinsrechner
- Schrift- u. Protokollführer
- Sportlicher Leiter
- Spielausschussvorsitzender
- Jugendleiter
- Pressewart
- Kassenprüfer
- Verwaltungsrat
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Ehrungen
- Anträge
- Verschiedenes
Dreieich, 02. April 2018
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand